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NR Martina Diesner-Wais und NR Lukas Brandweiner: Wohnpaket beschlossen!

Für das Jahr 2024 geht das Wirtschaftsforschungsinstitut von einem realen Rückgang der Bruttoinvestitionen um vier Prozent im Baubereich aus. Dieser Rückgang hat nicht nur massive Auswirkungen auf die Baubranche, sondern auch auf viele Klein- und Mittelbetriebe im Handwerksgewerbe. Dem will nun die Bundesregierung mit einem über zwei Milliarden Euro schweren Baupaket entgegenwirken.  

Investitionen in Neubau und Sanierungen sollen die regionale Wirtschaft ankurbeln und leistbaren Wohnraum schaffen. „Das Wohnpaket der Bundesregierung kommt zum richtigen Zeitpunkt. Denn auch bei uns im Waldviertel ist die Verunsicherung in der Bauwirtschaft spürbar. Hier müssen wir entgegenwirken und dadurch Arbeitsplätze sichern.“, meint Diesner-Wais. 

Mit günstigen Wohnbaukrediten und der Abschaffung der Pfandrechts- und Eintragungsgebühr will die Bundesregierung vor allem junge Häuselbauer unterstützen, wie Brandweiner betont: „Unser Ziel ist es, dass sich junge Menschen wieder den Traum der eigenen vier Wände leisten können. Daher braucht es jetzt diese Unterstützungsmaßnahmen.“

Durch eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes wird es den Ländern ermöglicht, zusätzliche Darlehen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Mio. € aufzunehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder wird durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 % pro Jahr beschränkt. Diese Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 € und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % zweckgebunden.

Die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe sollen vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung für zwei Jahre und nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.

Ebenfalls im Wohnpaket enthalten ist ein neuer Handwerkerbonus. Dabei werden erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 Prozent gefördert. „Von dieser Maßnahme profitieren nicht nur die Menschen, welche sanieren oder bauen, sondern auch unsere lokalen Klein- und Mittelbetriebe.“, freuen sich die beiden Nationalratsabgeordneten.

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