„Die Corona-Krankheit hat gezeigt: Landarbeiterinnen und Landarbeiter kommt eine systemerhaltende Bedeutung zu. Sie sorgten mit ihrer Arbeit etwa in den Gemüse- und Obstbaubetrieben dafür, die Regale in den Supermärkten trotz geschlossener Grenzen, nie leer werden zu lassen. 2020 waren knapp 35.000 Menschen in produzierenden Betrieben der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt. Dabei ist uns der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz ein großes Anliegen, wir setzen auf Information und Aufklärung für unsere Mitglieder. Dazu konnten wir vor wenigen Wochen eine neue Außenstelle der Landarbeiterkammer in Gänserndorf eröffnen“, betont der Präsident der NÖ Landarbeiterkammer, Andreas Freistetter.
„Die Landarbeiterkammer ist starker und verlässlicher Partner in vielen Bereichen, nicht nur für den klassischen Landarbeiter. Sie vertritt auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gartenbaubetrieben, der Grünlandpflege oder in vielen zukunftsträchtigen ‚Green Jobs‘. Dabei zeichnet sie nun seit mittlerweile 70 Jahren der gleiche engagierte Einsatz für ihre Mitglieder aus. Die NÖ Landarbeiterkammer ist eine Interessensvertretung, die im Arbeitsrecht viel erreichen konnte und heute auch unmittelbar ihre Mitglieder unterstützt. Von bis zu 70-prozentiger Förderung bei beruflicher Weiterbildung, bis zu Unterstützungen im Katastrophenfall bieten sie ein engmaschiges und breites Angebot. Wie in anderen Bereichen ist auch in dieser Branche die berufliche Qualifikation das um und auf“, so VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner.
„Immer mehr Familienbetriebe aus der Land- und Forstwirtschaft werden zu Klein- und Mittelbetrieben mit eigenen Angestellten. Insgesamt zählen wir in Niederösterreich mittlerweile knapp 3.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, in denen Mitglieder der NÖ Landarbeiterkammer beschäftigt sind. Dabei konnten wir in den letzten Jahren einige neue Meilensteine erreichen, etwa die Umsetzung eines Mindestlohnes von 1.500 Euro für Beschäftigte in bäuerlichen Betrieben oder ein neues – nun bundesweit gültiges – Landarbeitergesetz, dass mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Eine Neuerung ist dabei, dass künftig Arbeitgeberzusammenschlüsse ermöglicht werden. Damit können mehrere Landwirte Dienstnehmer gemeinsam beschäftigen – so soll die Attraktivität gesteigert werden, ganzjährige Jobs in der Branche zu schaffen“, betont Präsident Freistetter.